Pflegenotfall

Moderator Dr. Peter Stuckhard


Das Alter kommt auf seine Weise
Und leider wird von einer Minute zur anderen ein Mensch zum Pflegefall. In den wengisten Fällen ist der Betroffene darauf vorbereitet, und die Familie noch weniger. Die psychische und auch physische Belastung liegt auf den Schultern aller. Unsere Erste Hilfe im Pflegenotfall ist eine Art Checkliste. Jeder Punkt bietet ihnen eine konkrete Handlungsgrundlage mit Informationen, Tipps, Anlaufstellen und Telefonnummern. Zu jedem Punkt gibt es auch, wenn Zeit ist, umfassende Hintergrundinformation auf senioreninfo.de.


Pflegenotfall - was tun?

 
 

Auch wenn das Alter nicht überraschend kommt, bietet es manche unvorhersehbare Situationen. Man kann zum Pflegefall werden. In den wengisten Fällen ist der Betroffene darauf vorbereitet, und die Familie noch weniger. Die psychische und auch physische Belastung liegt auf den Schultern aller. Unsere Erste Hilfe im Pflegenotfall ist eine Art Checkliste. Jeder Punkt bietet ihnen eine konkrete Handlungsgrundlage mit Informationen, Tipps, Anlaufstellen und Telefonnummern. Zu jedem Punkt gibt es auch, wenn Zeit ist, umfassende Hintergrundinformation auf senioreninfo.de. 


Gesundheitlicher Zustand, Pflegefall ja oder nein

 
 

Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit können von heut auf morgen einen Menschen zum Pflegefall machen. Wenn dieser Ernstfall eintritt, müssen Sie sich in aller Ruhe ein Bild darüber machen, was auf sie zukommt der erstfall ist ja schonen kann. Sprechen Sie erst mit dem Arzt oder dem Krankenhaus, wo der Betroffene bleiben kann. Sie brauchen Zeit, um das Notwendige zu regeln.


Klären Sie im Gespräch mit den Experten ausführlich ab:

  • Wie sind  die Diagnose und die Prognose der Erkrankung?
  • Welche Therapeutischen Maßnahmen sind erforderlich?
  • Welche schritte sind aus Medizinischer sicht Notwendig?
  • Wie sieht voraussichtlich der Kranheitsverlauf aus?
  • Wie stark wird der Betroffene eingeschränkt sein?
  • Brauch er ständige medizinische Betreuung? 

Pflegeberatung, Pflegestützpunkte

 
 

Setzen Sie sich mit örtlichen Pflegeberatungen oder Seniorenstellen in Verbindung. Klären Sie ab, ob der Betroffene zu Hause untergebracht werden kann. Beantworten Sie mit der Familie, Ihrem engsten befreundetem Umfeld folgende Fragen: 


Ist ausreichend Platz da?

  • Könnte Platz geschaffen werden, durch Umbau?
  • Sind alle einverstanden mit einer Pflege zu Hause?
  • Wie organisiere ich am besten die Pflege?
  • Welche ambulanten Hilfen gibt es?
  • Wie organisiere ich die ersten Tage?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich?

Sie brauchen Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und die richtige Entscheidung zu treffen.

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, lassen Sie sich über Pflegeeinrichtungen. Auch auf senioreninfo.de besser Pflegeplatz-suche.de finden Sie bundesweit Seniorenwohn-und Pflegeinrichtungen. Wir können Ihnen allerdings nur raten, sich die in Frage kommenden Einrichtungen persönlich anzuschauen. Damit Sie die richtige Entscheidung treffen.


Krankenkasse / MDK

 
 

Wann ist ein Betroffener ein Pflegefall?

Bevor Sie Pflegeleistungen der Pflegekassen in Anspruch nehmen können, müssen Sie wissen, dass ihr Angehöriger ein Pflegefall ist. Dazu gibt es rechtlich eindeutige Kriterien. Der Betroffene braucht regelmäßig tägliche Hilfe voraussichtlich mindestens für eine Dauer von sechs Monaten. Er kann die Grundpflege nicht mehr allein verrichten.


Zur Grundpflege gehören:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

Sowie die Versorgung des Haushalts

Ansprechpartner für Sie sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind und eine umfassende Pflegebratung anbieten. Fordern Sie einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung an oder laden Sie das Formular bei senioreninfo.de einfach herunter. 


Pflegetagebuch, Pflegeprotokoll, Pflegedokumentation

 
 

Einstufung in die Pflegeversicherung

Den Antrag bei der Pflegekasse können Sie allein oder empfohlenerweise mit einer Pflegeberatung Behandelnden Arzt oder Menschen, die Ihnen bei der Pflege helfen, ausfüllen. Die Pflegekasse lässt vom medizinischen Dienst ein Gutachten anfertigen, um die Stufe der Pflegebedürftigkeit festzulegen. Egal ob der betroffene Mensch zu Hause versorgt wird, im Krankenhaus liegt oder im Pflegeheim untergebracht ist. Der Medizinische Dienst schaut sich die Situation persönlich an. Auf diesen Besuch sollten sie gut vorbereitt sein. Wenn Sie von Anfang an des Pflegens ein Pflegetagebuch führen ist das sehr hilfreich. Darin halten Sie fest, welche Hilfe über welchen Zeitraum Sie leisten und zwar bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, sowie die Versorgung des Haushalts. Seien Sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes vorort, besten falls auch die Personen, die sie bei der Pflege unterstützen. Sprechen Sie ohne den zu pfegenden Menschen mit den Gutachtern. Menschen die unerwartet pflegebedürftig werden, wollen sich aus Stolz keine Blöße geben und mobilisieren alle Kräfte, um besser dazustehen, als es ihr wirklicher Gesundheitszustand auf Dauer zulässt.


Pflegestufe 1, Pflegestufe 2, Pflegestufe 3

 
 

Bescheid zur Pflegestufe

Die Pflegekasse teilt Ihnen nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes mit, in welcher Pflegestufe der Betroffene eingeordnet wird. Es gibt derzeit drei Pflegestufen. Je nach Einstufung gibt es unterschiedlich hohe Leistungen von der Pflegeversicherung.


  1. Die Pflegestufe 1 setzt 90 Minuten Hilfebedarf am Tag voraus, dabei mindesten 46 Minuten für die Grundpflege.
  2. Bei Pflegestufe 2 sind 180 Minuten Hilfebedarf täglich festgelegt und dabei müssen 120 Minuten zum Beispiel für Waschen, Nahrungszubereitung und An- und Auskleiden aufgewendet werden.
  3. Die Pflegestufe 3, die schwerste Pflegebedürftigkeit, sieht 300 Minuten tägliche Hilfe vor, 240 mindesten für die Grundpflege.

Wenn Ihnen die Einstufung nicht richtig erscheint, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen formlos Widerspruch einzulegen. Sie können jederzeit das Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern und so den tatsächlichen Pflegealltag mit den Zeiten im Gutachten vergleichen. Die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt zu widersprechen.


Pflegestufe 0

 

Es gibt viele Menschen, die regelmäßig Unterstützung brauchen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Diese Hilfeleistungen reichen aber nicht aus, um der ersten Pflegestufe zugeordnet zu werden. Wenn diesem Menschen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wird, können auch Mittel genutzt werden. Bis zu 2400 Euro jährlich werden für gerontopsychatrische Zusatzangebote bewilligt.


Wichtig: Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Stufe I nicht erfüllt sind.


Finanzierung Pflegeheim, Altenheimplatz, Pflege


Pflegeleistungen

Grundsätzlich gilt, wenn eine Einstufung erfolgt ist, dass sie die Pflegeleistungen ab Antragseingang bei der Pflegekasse rückwirkend erhalten. Die Pflegeversicherung bietet eine finanzielle Grundsicherung. Das Recht der sozialen Pflegeversicherung gilt für den stationären und den häuslichen Pflegebereich.


Bei der häuslichen Pflege wird unterschieden, ob ein Angehöriger (Pflegegeld) oder ein Pflegedienst (Pflegesachdienstleistungen) die Pflege übernimmt. Alle Details und Zahlenwerke finden Sie unter senioreninfo.de


Menschen, die in einem Pflegeheim stationär betreut werden, haben auch Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Seitens der Pflegeversicherung werden die Kosten für soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und Pflege monatlich bis zu einem Betrag von 1.510,- Euro in der Pflegestufe 3 übernommen. Ob bei der stationären oder häuslichen Pflege, ein Eigenanteil muss der Versicherte zahlen. Bei geringem Einkommen können diese Kosten (nach Antragstellung)von der Sozialhilfe übernommen werden.


Kurzzeitpflege, Ersatzpflege, Kombinationspflege


Häusliche Pflege kann sehr unterschiedlich organisiert werden.

Wer zu Hause pflegt, muss auch an sich denken! Es gibt unterschiedliche Angebote der häuslichen Pflege, die die Pflegenden entlasten. Kurzzeitpflege ist ein Stichwort. Wenn zeitweise die häusliche Pflege nicht möglich ist, wird der Betroffene vollstationär in eine Einrichtung untergebracht. Insgesamt vier Wochen im Jahr kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Sie wird von der Pflegeversicherung gezahlt. Ersatzpflege kann auch insgesamt vier Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflegeperson krank ist, in Urlaub fahren möchte oder aus anderen Gründen nicht kann, wird die Ersatzpflege gewährt. Bekannte, Verwandte oder ein ambulanter Pflegedienst kann diese Ersatzpflege durchführen. Bei der Kombinationspflege wird das Angebot gemacht, zum Beispiel stagsüber den zu Pflegenden stationär unterzubringen und nachts im häuslichen Umfeld oder umgekehrt.


Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel


Die Pflegekasse übernimmt auch Kosten für Pflegemittel und technische Hilfen. Darunter fallen Pflegebetten, Waschsysteme, Urinflaschen, Lagerungsrollen, Desinfektionsmittel, Handschuhe usw. Mit Nachweis bekommen sie dafür monatlich 31 Euro. Wenn sie zum Beispiel das Wohnumfeld für den zu Pflegenden verbessern wollen, also zum Beispiel mit dem Bau eines barrierefreien Bades oder eines Treppenlifts, haben sie auch gute Chancen auf Förderung.


Grundsätzlich ist zu sagen: Die Pflegeversicherung bietet eine finanzielle Grundsicherung. Jeder Fall ist anders, deshalb müssen Sie alle Einzelheiten mit der Pflegekasse individuell klären.


Handlungsleitfaden Pflege


Alles auf einen Blick

Die wichtigsten Schritte werden in diesem Handlungsfaden zusammengefasst:


  • gesundheitliche Situation abklären
  • Hilfe bei einer örtlichen Pflegeberatung suchen
  • Krankenkassse informieren
  • Pflegetagebuch führen
  • Pflegestufe prüfen, ggf. Widerspruch einlegen
  • Pflegestufe null nutzen
  • Häusliche Pflege organisieren
  • Kurzzeit,- Ersatz-, Kombinationspflege